hiermit haben Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot "Ganztagsgrundschulbetreuung" an der Grundschule Löffingen für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet.
Dieses Betreuungsangebot umfasst folgende Betreuung:
Betreuung von Montag bis Freitag von 7.10 Uhr bis 8.20 Uhr und von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr
Mittagessen in der Schulmensa von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr
Hausaufgabenbetreuung von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr
Spiel/Sport/Spaß von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Offenes Kreativprogramm von 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr (freitags nur bis 16 Uhr)
Die Gebühr pro Monat beträgt beim ersten Kind 100,00 € und bei jedem weiteren Kind 80,00 €.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Betreuung:
Zur Qualitätssicherung der Betreuung gibt es zusätzliche Schließtage, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Änderungen der Betreuungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten.
Betreuungsende:
Den Personensorgeberechtigten ist bewusst, dass die Aufsichtspflicht nach Ende der Betreuungszeit endet und die Personensorgeberechtigten danach für den Heimweg des Kindes Sorge zu tragen haben.
Mittagessen:
Die Kinder erhalten von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagessen in der Schulmensa.
Für das Mittagessen in der Schulmensa kommen zusätzliche Kosten hinzu.
Das Mittagessen muss von den Eltern über das Software-Programm "Mensa-Max" bestellt werden. Zugangsdaten hierzu erhalten Sie beim Sekretariat der Grundschule Löffingen.
Gebühren:
Die Gebühren werden für 11 Monate/Jahr erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei.
Die Gebühren stellen eine Pauschal-Beteiligung an den gesamten Betriebskosten dar und sind daher auch bei längerem Fehlen des Kindes (z.B. Krankheit) und während einer vorübergehenden Schließung der Gruppe zu entrichten.
Die monatlichen Gebührenbeiträge werden für jeden angefangenen Monat fällig und werden am Ende des Monats von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aufnahmevertrag ist erst mit Erteilung der Einzugsermächtigung wirksam.
Der Träger behält sich vor, die Gebühren für das nächste Schuljahr neu zu kalkulieren.
Die Anmeldung ist erst mit Abgabe des unterschriebenen Veranstaltungspasses bei der Stadtverwaltung Löffingen, Frau Wehrle, Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, gültig.
Mit dieser Unterschrift bestätigen die Personensorgeberechtigten die Anmeldung zur Grundschulbetreuung sowie die Einverständniserklärungen und Teilnahmebedingungen für die Grundschulbetreuung.
Außerdem wird die Stadt Löffingen durch diese Unterschrift dazu ermächtigt, Zahlungen für die Grundschulbetreuung von Ihrem Konto mittel SEPA Basislastschrift einzuziehen.
Die Erteilung dieser Einzugsermächtigung sowie des SEPA-Basislastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift gültig. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.
hiermit haben Sie Ihr Kind für die Grundschulbetreuung in der Grundschule Göschweiler für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet.
Dieses Betreuungsangebot umfasst folgende Betreuung:
Montag bis Freitag von 7.50 Uhr bis 8.40 Uhr und 12.05 Uhr bis 12.50 Uhr
Die Gebühr pro Monat beträgt beim ersten Kind 35,00 € und bei jedem weiteren Kind 27,00 €.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Betreuung:
Zur Qualitätssicherung der Betreuung gibt es zusätzliche Schließtage, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Änderungen der Betreuungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten.
Betreuungsende:
Den Personensorgeberechtigten ist bewusst, dass die Aufsichtspflicht nach Ende der Betreuungszeit endet und die Personensorgeberechtigten danach für den Heimweg des Kindes Sorge zu tragen haben.
Mittagessen:
Bei der Betreuung in der Grundschule Göschweiler wird kein Mittagessen angeboten.
Gebühren:
Die Gebühren werden für 11 Monate/Jahr erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei.
Die Gebühren stellen eine Pauschal-Beteiligung an den gesamten Betriebskosten dar und sind daher auch bei längerem Fehlen des Kindes (z.B. Krankheit) und während einer vorübergehenden Schließung der Gruppe zu entrichten.
Die monatlichen Gebührenbeiträge werden für jeden angefangenen Monat fällig und werden am Ende des Monats von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aufnahmevertrag ist erst mit Erteilung der Einzugsermächtigung wirksam.
Der Träger behält sich vor, die Gebühren für das nächste Schuljahr neu zu kalkulieren.
Die Anmeldung ist erst mit Abgabe des unterschriebenen Veranstaltungspasses bei der Stadtverwaltung Löffingen, Frau Wehrle, Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, gültig.
Mit dieser Unterschrift bestätigen die Personensorgeberechtigten die Anmeldung zur Grundschulbetreuung sowie die Einverständniserklärungen und Teilnahmebedingungen für die Grundschulbetreuung.
Außerdem wird die Stadt Löffingen durch diese Unterschrift dazu ermächtigt, Zahlungen für die Grundschulbetreuung von Ihrem Konto mittel SEPA Basislastschrift einzuziehen.
Die Erteilung dieser Einzugsermächtigung sowie des SEPA-Basislastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift gültig. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.
hiermit haben Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot "Verlängerte Öffnungszeiten" an der Grundschule Löffingen für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet.
Dieses Betreuungsangebot umfasst folgende Betreuung:
Montag bis Freitag von 7.10 Uhr bis 8.20 Uhr sowie von 12.00 Uhr bis 12.45 Uhr
oder bis 13.30 Uhr
Die Gebühr pro Monat beträgt beim ersten Kind 50,00 € und bei jedem weiteren Kind 40,00 €.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Betreuung:
Zur Qualitätssicherung der Betreuung gibt es zusätzliche Schließtage, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Änderungen der Betreuungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten.
Betreuungsende:
Den Personensorgeberechtigten ist bewusst, dass die Aufsichtspflicht nach Ende der Betreuungszeit endet und die Personensorgeberechtigten danach für den Heimweg des Kindes Sorge zu tragen haben.
Mittagessen:
Bei einer Betreuung bis 13:30 Uhr erhalten die Kinder von 12.45 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagessen in der Schulmensa.
Für das Mittagessen in der Schulmensa kommen zusätzliche Kosten hinzu.
Das Mittagessen muss von den Eltern über das Software-Programm "Mensa-Max" bestellt werden. Zugangsdaten hierzu erhalten Sie beim Sekretariat der Grundschule Löffingen.
Gebühren:
Die Gebühren werden für 11 Monate/Jahr erhoben. Der Monat August ist gebührenfrei.
Die Gebühren stellen eine Pauschal-Beteiligung an den gesamten Betriebskosten dar und sind daher auch bei längerem Fehlen des Kindes (z.B. Krankheit) und während einer vorübergehenden Schließung der Gruppe zu entrichten.
Die monatlichen Gebührenbeiträge werden für jeden angefangenen Monat fällig und werden am Ende des Monats von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aufnahmevertrag ist erst mit Erteilung der Einzugsermächtigung wirksam.
Der Träger behält sich vor, die Gebühren für das nächste Schuljahr neu zu kalkulieren.
Die Anmeldung ist erst mit Abgabe des unterschriebenen Veranstaltungspasses bei der Stadtverwaltung Löffingen, Frau Wehrle, Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, gültig.
Mit dieser Unterschrift bestätigen die Personensorgeberechtigten die Anmeldung zur Grundschulbetreuung sowie die Einverständniserklärungen und Teilnahmebedingungen für die Grundschulbetreuung.
Außerdem wird die Stadt Löffingen durch diese Unterschrift dazu ermächtigt, Zahlungen für die Grundschulbetreuung von Ihrem Konto mittel SEPA Basislastschrift einzuziehen.
Die Erteilung dieser Einzugsermächtigung sowie des SEPA-Basislastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift gültig. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.
hiermit haben Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot "Betreute Mittagspause" am Schulverbund Löffingen für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet.
Dieses Betreuungsangebot umfasst folgende Betreuung:
Montag bis Donnerstag von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr
Die Gebühr pro Monat beträgt beim ersten Kind 50,00 € und bei jedem weiteren Kind 40,00 €.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Betreuung:
Zur Qualitätssicherung der Betreuung gibt es zusätzliche Schließtage, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Änderungen der Betreuungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten.
Betreuungsende:
Den Personensorgeberechtigten ist bewusst, dass die Aufsichtspflicht nach Ende der Betreuungszeit endet und die Personensorgeberechtigten danach für den Heimweg des Kindes Sorge zu tragen haben.
Mittagessen:
Beim betreuten Mittagessen bis 13:30 Uhr erhalten die Kinder von 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr Mittagessen in der Schulmensa.
Für das Mittagessen in der Schulmensa kommen zusätzliche Kosten hinzu.
Das Mittagessen muss von den Eltern über das Software-Programm "Mensa-Max" bestellt werden. Zugangsdaten hierzu erhalten Sie beim Sekretariat am Schulverbund Löffingen.
Gebühren:
Die Gebühren werden für 9 Monate/Jahr von Oktober bis Juni erhoben.
Die Gebühren stellen eine Pauschal-Beteiligung an den gesamten Betriebskosten dar und sind daher auch bei längerem Fehlen des Kindes (z.B. Krankheit) und während einer vorübergehenden Schließung der Gruppe zu entrichten.
Die monatlichen Gebührenbeiträge werden für jeden angefangenen Monat fällig und werden am Ende des Monats von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aufnahmevertrag ist erst mit Erteilung der Einzugsermächtigung wirksam.
Bei den Betreuungsgebühren handelt es sich um Pauschalbeträge. Diese gelten unabhängig davon, welche Teile der Betreuung genutzt werden.
Der Träger behält sich vor, die Gebühren für das nächste Schuljahr neu zu kalkulieren.
Die Anmeldung ist erst mit Abgabe des unterschriebenen Veranstaltungspasses bei der Stadtverwaltung Löffingen, Frau Ganter, Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, gültig.
Mit dieser Unterschrift bestätigen die Personensorgeberechtigten die Anmeldung zur Betreuung sowie die Einverständniserklärungen und Teilnahmebedingungen für die Betreuung.
Außerdem wird die Stadt Löffingen durch diese Unterschrift dazu ermächtigt, Zahlungen für die Betreuung von Ihrem Konto mittel SEPA Basislastschrift einzuziehen.
Die Erteilung dieser Einzugsermächtigung sowie des SEPA-Basislastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift gültig. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.
hiermit haben Sie Ihr Kind für das Betreuungsangebot "Hausaufgabenbetreuung WRS + RS" am Schulverbund Löffingen für das Schuljahr 2026/2027 angemeldet.
Dieses Betreuungsangebot umfasst folgende Betreuung:
Betreuung von Montag bis Donnerstag von 13.30 Uhr bis 14.15 Uhr
Die Gebühr pro Monat beträgt beim ersten Kind 50,00 € und bei jedem weiteren Kind 40,00 €.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Betreuung:
Zur Qualitätssicherung der Betreuung gibt es zusätzliche Schließtage, die den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben werden.
Änderungen der Betreuungszeiten bleiben dem Träger vorbehalten.
Betreuungsende:
Den Personensorgeberechtigten ist bewusst, dass die Aufsichtspflicht nach Ende der Betreuungszeit endet und die Personensorgeberechtigten danach für den Heimweg des Kindes Sorge zu tragen haben.
Gebühren:
Die Gebühren werden für 9 Monate/Jahr von Oktober bis Juni erhoben.
Die Gebühren stellen eine Pauschal-Beteiligung an den gesamten Betriebskosten dar und sind daher auch bei längerem Fehlen des Kindes (z.B. Krankheit) und während einer vorübergehenden Schließung der Gruppe zu entrichten.
Die monatlichen Gebührenbeiträge werden für jeden angefangenen Monat fällig und werden am Ende des Monats von Ihrem Konto per Lastschriftverfahren eingezogen. Der Aufnahmevertrag ist erst mit Erteilung der Einzugsermächtigung wirksam.
Bei den Betreuungsgebühren handelt es sich um Pauschalbeträge. Diese gelten unabhängig davon, welche Teile der Betreuung genutzt werden.
Der Träger behält sich vor, die Gebühren für das nächste Schuljahr neu zu kalkulieren.
Die Anmeldung ist erst mit Abgabe des unterschriebenen Veranstaltungspasses bei der Stadtverwaltung Löffingen, Frau Ganter, Rathausplatz 1, 79843 Löffingen, gültig.
Mit dieser Unterschrift bestätigen die Personensorgeberechtigten die Anmeldung zur Betreuung sowie die Einverständniserklärungen und Teilnahmebedingungen für die Betreuung.
Außerdem wird die Stadt Löffingen durch diese Unterschrift dazu ermächtigt, Zahlungen für die Betreuung von Ihrem Konto mittel SEPA Basislastschrift einzuziehen.
Die Erteilung dieser Einzugsermächtigung sowie des SEPA-Basislastschriftmandates ist nur mit Originalunterschrift gültig. Zusendungen per E-Mail oder Fax können nicht angenommen werden.